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   BGH, 12.03.2024 - 4 StR 65/24   

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https://dejure.org/2024,7296
BGH, 12.03.2024 - 4 StR 65/24 (https://dejure.org/2024,7296)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2024 - 4 StR 65/24 (https://dejure.org/2024,7296)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2024 - 4 StR 65/24 (https://dejure.org/2024,7296)
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  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - 4 StR 65/24
    Der aufgezeigte Mangel zwingt zudem zur Aufhebung der für sich gesehen rechtlich nicht zu beanstandenden Verurteilung wegen tateinheitlich begangener (psychischer) Beihilfe (vgl. KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 353 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 8), für die bereits das Erscheinen am Tatort mit der Zusage zur Unterstützung als tauglicher Gehilfenbetrag genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20 Rn. 33 mwN; Beschluss vom 21. April 2020 - 4 StR 287/19 Rn. 16 mwN; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15 Rn. 11).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 651/07

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erlangung der

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - 4 StR 65/24
    Dieses Herrschaftsverhältnis muss mit einem Besitzwillen verbunden sein, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Betäubungsmittel im Sinne einer sicheren Verfügungsmacht zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2023 - 5 StR 17/23 Rn. 10; Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 555/10 Rn. 12; Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 651/07 Rn. 5 jew. mwN).
  • BGH, 09.07.2015 - 2 StR 58/15

    Beihilfe (erforderlicher Taterfolg: Förderung oder Erleichterung der Haupttat);

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - 4 StR 65/24
    Der aufgezeigte Mangel zwingt zudem zur Aufhebung der für sich gesehen rechtlich nicht zu beanstandenden Verurteilung wegen tateinheitlich begangener (psychischer) Beihilfe (vgl. KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 353 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 8), für die bereits das Erscheinen am Tatort mit der Zusage zur Unterstützung als tauglicher Gehilfenbetrag genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20 Rn. 33 mwN; Beschluss vom 21. April 2020 - 4 StR 287/19 Rn. 16 mwN; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15 Rn. 11).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 369/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - 4 StR 65/24
    Auch ein Fremdbesitzer, der die tatsächliche Verfügungsgewalt für einen anderen ausübt und keine eigene Verfügungsgewalt in Anspruch nehmen will, besitzt die Betäubungsmittel (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 5 StR 351/22 Rn. 7; Urteil vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 369/07 Rn. 23 jew. mwN).
  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 287/19

    Mittäterschaft (Maßstab); Beihilfe (Hilfeleistung; bloße Anwesenheit am Tatort

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - 4 StR 65/24
    Der aufgezeigte Mangel zwingt zudem zur Aufhebung der für sich gesehen rechtlich nicht zu beanstandenden Verurteilung wegen tateinheitlich begangener (psychischer) Beihilfe (vgl. KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 353 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 8), für die bereits das Erscheinen am Tatort mit der Zusage zur Unterstützung als tauglicher Gehilfenbetrag genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20 Rn. 33 mwN; Beschluss vom 21. April 2020 - 4 StR 287/19 Rn. 16 mwN; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15 Rn. 11).
  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 555/10

    Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - 4 StR 65/24
    Dieses Herrschaftsverhältnis muss mit einem Besitzwillen verbunden sein, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Betäubungsmittel im Sinne einer sicheren Verfügungsmacht zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2023 - 5 StR 17/23 Rn. 10; Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 555/10 Rn. 12; Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 651/07 Rn. 5 jew. mwN).
  • BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21

    Versuchter Totschlag (Rücktritt: Fehlschlag, Abgrenzung beendeter und unbeendeter

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - 4 StR 65/24
    Der aufgezeigte Mangel zwingt zudem zur Aufhebung der für sich gesehen rechtlich nicht zu beanstandenden Verurteilung wegen tateinheitlich begangener (psychischer) Beihilfe (vgl. KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 353 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 8), für die bereits das Erscheinen am Tatort mit der Zusage zur Unterstützung als tauglicher Gehilfenbetrag genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20 Rn. 33 mwN; Beschluss vom 21. April 2020 - 4 StR 287/19 Rn. 16 mwN; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15 Rn. 11).
  • BGH, 08.12.2022 - 5 StR 351/22

    Billigung der kurzzeitigen Lagerung von Betäubungsmitteln in der Wohnung des

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - 4 StR 65/24
    Auch ein Fremdbesitzer, der die tatsächliche Verfügungsgewalt für einen anderen ausübt und keine eigene Verfügungsgewalt in Anspruch nehmen will, besitzt die Betäubungsmittel (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 5 StR 351/22 Rn. 7; Urteil vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 369/07 Rn. 23 jew. mwN).
  • BGH, 05.07.2023 - 5 StR 17/23

    Besitz von Betäubungsmitteln als ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - 4 StR 65/24
    Dieses Herrschaftsverhältnis muss mit einem Besitzwillen verbunden sein, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Betäubungsmittel im Sinne einer sicheren Verfügungsmacht zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2023 - 5 StR 17/23 Rn. 10; Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 555/10 Rn. 12; Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 651/07 Rn. 5 jew. mwN).
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